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29.11.2013
Nach der Fluggastrechteverordnung haben Flugpassagiere bei Flügen, die innerhalb der EU starten und landen, bei einer Verspätung bzw. Annullierung eines Fluges einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung iHv. 600 €. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass...weiter