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24.11.2010
Ein weiträumiges Arbeitsgebiet, in dem der Arbeitgeber keine dauerhafte ortsfeste betriebliche Einrichtung unterhält, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers, entschied der Bundesfinanzhof. Die Folge ist, dass die Fahrten zu diesem...weiter
23.05.2019
Wie ein Angestellter die Kosten seiner Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten geltend machen kann, so kann ein Selbständiger die Kosten seiner Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb als Betriebsausgaben abziehen. Bei mehreren...weiter