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20.08.2013
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist in einem Schreiben darauf hin, dass für fotografische Leistungen an Endverbraucher im Regelfall der Regel-Umsatzsteuersatz von z.Z. 19 % anzuwenden ist. Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes...weiter
11.08.2016
Die Umsätze von Fotografen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Das Umsatzsteuergesetz sieht allerdings für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, eine Steuerermäßigung auf 7 % vor....weiter