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27.08.2013
Nach dem EU-Umsatzsteuerrecht ist der von Privatlehrern erteilte Schul- oder Hochschulunterricht von der Umsatzsteuer befreit. Auf diese EU-Vorgabe können sich die Betroffenen direkt berufen. Dabei beschränkt sich „Schul- und Hochschulunterricht“...weiter