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15.09.2009
Seit der Einführung des EU-Führerscheins dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. In Handwerksbetrieben werden Fahrzeuge benötigt, die dieses Gewicht überschreiten....weiter