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19.09.2014
Bis einschließlich 2011 konnten Eltern für ihren volljährigen Nachwuchs nur dann Kindergeld und -freibeträge bis zum 25. Geburtstag fortbeziehen, wenn dessen Einkünfte und Bezüge maximal 8.004 € pro Jahr betrugen. Da die kindbedingten Vergünstigungen...weiter