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22.06.2012
Die Fluglinien müssen für Schäden an Hand- und Reisegepäck grundsätzlich aufkommen. Hierzu weist das Bundesjustizministerium auf Folgendes hin:Luftfahrtunternehmen müssen den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch...weiter