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15.07.2010
Nach früherer Auffassung der Finanzverwaltung wurde ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einem Gewerbebetrieb beim Zukauf fremder Erzeugnisse u.a. anhand des daraus erzielten Umsatzes abgegrenzt (bis zu 30 % des Gesamtumsatzes = Betrieb der...weiter