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26.08.2011
Ausgaben des Arbeitgebers, um seinen Arbeitnehmer für den Fall von Krankheit, des Unfalls, der Invalidität oder des Todes abzusichern – Zukunftssicherung – sind grundsätzlich Arbeitslohn. Erlangt der Arbeitnehmer durch die Beiträge des Arbeitgebers...weiter