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14.02.2011
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt gewährt. Dabei kann es sich auch um Gartenarbeiten handeln. Nicht begünstigt ist jedoch die erstmalige...weiter
11.06.2013
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann ein Teil der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei ist die Abgrenzung, was noch zu den...weiter
08.04.2014
Wenn Sie Dienstleister oder Handwerker in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, können Sie die Lohnkosten häufig in Ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (Hauptvordruck, Seite 3). Das Finanzamt gewährt dann den Steuerbonus für haushaltsnahe...weiter
14.12.2012
Kosten für die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt können als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich im Rahmen bestimmter Höchstbeträge abgezogen werden.Werden die Speisen in der Küche eines Wohnstifts außerhalb der jeweiligen...weiter
04.07.2012
Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im Jahr in Höhe von 20 %, höchstens jedoch 1.200 €, auf Antrag von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hierzu zählen auch Kosten für die Hundebetreuung. Die Leistungen, die für die...weiter
09.05.2015
Vom Wortstamm her ist die Verbindung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Haustieren unübersehbar. Aus steuerlicher Sicht ist die Frage, ob Tierbetreuung im Haushalt des Halters zu den begünstigten Leistungen gehört, schon strittiger. Das...weiter
15.07.2010
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kann auch für Gartenarbeiten beansprucht werden, wenn sie in einem Haushalt erfolgen. Zu diesem zählt auch das zu einem Wohnhaus gehörende Grundstück. Der Eigentümer...weiter
15.03.2010
Die Steuerermäßigung für Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten erfuhr mit Wirkung ab 2009 wesentliche Änderungen, insbesondere bei den Höchstbeträgen. Ein überarbeiteter Verwaltungserlass behandelt ausführlich...weiter
15.07.2009
Ein Witwer machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 Aufwendungen für die Pflege des Grabes seiner verstorbenen Frau in Höhe von ca. 1.800 € geltend und beantragte die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von...weiter
15.07.2008
Die Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Pflegeaufwendungen, Handwerkerleistungen) durch eine unbare Zahlung auf ein Konto des Leistungsempfängers nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann...weiter
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