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15.03.2010
Privatpersonen können in ihrem Haushalt für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich für Pflege- und Betreuung) Arbeitnehmer geringfügig beschäftigen. Bei den sog. Mini-Jobs (monatliches Entgelt bis 400 €) ist eine Teilnahme am sog....weiter
08.08.2015
Eltern können die Kosten für die Betreuung ihres Nachwuchses zu zwei Dritteln, maximal 4.000 € pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben abziehen. Das Einkommensteuergesetz setzt allerdings voraus, dass die Eltern für die Kosten eine Rechnung erhalten...weiter