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04.07.2012
Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im Jahr in Höhe von 20 %, höchstens jedoch 1.200 €, auf Antrag von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hierzu zählen auch Kosten für die Hundebetreuung. Die Leistungen, die für die...weiter
20.07.2017
Hunde sind in deutschen Privathaushalten millionenfach vertreten. Sie machen viel Freude, verursachen aber auch Kosten - beispielsweise für Futter und Tierarztbehandlungen. Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel nicht an diesen Aufwendungen, weil...weiter