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20.07.2017
Hunde sind in deutschen Privathaushalten millionenfach vertreten. Sie machen viel Freude, verursachen aber auch Kosten - beispielsweise für Futter und Tierarztbehandlungen. Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel nicht an diesen Aufwendungen, weil...weiter
04.07.2012
Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im Jahr in Höhe von 20 %, höchstens jedoch 1.200 €, auf Antrag von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hierzu zählen auch Kosten für die Hundebetreuung. Die Leistungen, die für die...weiter