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21.10.2016
Bei der Umsatzsteuer besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer sowohl die Umsatzsteuer-Voranmeldungen als auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch an das Finanzamt...weiter
21.04.2016
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Diese Aussage könnte sinngemäß auch auf eine GmbH zutreffen, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin in Papierform abgegeben hatte. Seit dem 01.01.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf...weiter
11.04.2012
Seit dem 1.1.2005 haben Unternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch abzugeben. Auf Antrag kann das Finanzamt hierauf zur Vermeidung unbilliger Härten verzichten. Ist die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder...weiter
14.01.2018
Bislang mussten Selbständige und Gewerbetreibende keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt abgeben, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € pro Jahr betrugen. In diesem Fall...weiter