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12.10.2012
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich begünstigt, wenn das Kind die Altersvoraussetzungen erfüllt. Dagegen sind die Kosten für Unterricht und Vermittlung besonderer Fähigkeiten nicht absetzbar. Im folgenden Fall, den der BFH zu...weiter
09.07.2012
Kinderbetreuungskosten wurden nach der bis zum Ende des Veranlagungsjahres 2007 geltenden Regelung nur steuerlich berücksichtigt, wenn die Zahlung auf das Konto des Empfängers dem Finanzamt nachgewiesen wurde. Der Bundesfinanzhof hat hierzu...weiter
29.03.2012
Ab dem Veranlagungsjahr 2012 sind Kinderbetreuungskosten stets als Sonderausgaben absetzbar, nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben wie bisher in bestimmten Fällen. Absetzbar sind weiterhin 2/3 der Kosten, höchstens 4.000 € pro Kind. Das...weiter
25.03.2011
Aufwendungen zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensahr noch nicht vollendet hat, können unter anderem zusammen lebende, miteinander nicht verheiratete Elternteile, die beide erwerbstätig sind, wie Werbungskosten abziehen. Berücksichtigt...weiter
06.02.2015
Anhängige Masseneinsprüche und -anträge wegen einer Rechtsfrage, die vom Europäischen Gerichtshof, Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof (BFH) entschieden wurde, können von den Finanzbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung...weiter
26.05.2014
Wussten Sie, dass Sie Kinderbetreuungskosten mit zwei Dritteln der Aufwendungen als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen dürfen? Die Eintragungen erfolgen auf der dritten Seite der Anlage Kind. Begünstigt sind allerdings nur...weiter
24.08.2016
Bis einschließlich 2011 konnten Eltern die Kosten für die Betreuung von haushaltszugehörigen Kindern unter 14 Jahren zu zwei Dritteln und höchstens 4.000 € je Kind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn beide Elternteile erwerbstätig...weiter
01.09.2014
Um gar keine Unsicherheit aufkommen zu lassen: Nach aktueller Rechtslage sind Kinderbetreuungskosten auch ohne eine Erwerbstätigkeit der Eltern von der Steuer absetzbar. Dieser Artikel betrifft Sie als Elternteil also nur dann, wenn Sie für das Jahr...weiter
11.01.2012
Nach der bis zum Ende des Jahres 2011 geltenden Regelung können Kinderbetreuungskosten, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Zusammenlebende Eltern müssen beide...weiter
28.10.2016
Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen; das Finanzamt erkennt zwei Drittel, maximal 4.000 € pro Kind, als Sonderausgaben an. Voraussetzung hierfür ist, dass das betreute Kind zwischen 0 und...weiter
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