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16.03.2009
Werden Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Handwerkern in einem Haushalt im Inland oder innerhalb der EU durchgeführt, ermäßigt sich die Einkommensteuer des Auftraggebers auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um...weiter