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10.05.2012
Das Unternehmenssteuerreformgesetz von 2008 hat den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben eingeschränkt. Soweit Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen, sind sie nur absetzbar bis 30 % des Gewinns vor Abzug von Steuern, Zinsaufwand und...weiter