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28.01.2014
Vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gewährte Vorteile sind in der Regel als Arbeitslohn zu versteuern. Ausnahmsweise sind sie dann nicht bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen, wenn sie bei Würdigung aller Umstände aus ganz überwiegendem...weiter
27.11.2019
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer müssen nur dann als Arbeitslohn versteuert werden, wenn sie Entlohnungscharakter haben. Sie müssen dafür gewährt werden, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt....weiter