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31.05.2012
Ein Arbeitnehmer kann die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nur mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) als Werbungskosten abziehen. Regelmäßige Arbeitsstätte ist nur der ortsgebundene...weiter