Datenbank
18.08.2011
Bislang können die Aufwendungen für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Abitur nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden. Dies wird aus einer gesetzlichen Regelung abgeleitet,...weiter
15.08.2012
Ein Facharzt für Nuklearmedizin, der in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, machte Kosten für ein Theologiestudium in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in einem medizinischen...weiter
27.10.2011
Bislang können die Aufwendungen für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Abitur nur als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass ein Abzugsverbot keine Grundlage...weiter