Datenbank
01.06.2010
Seit Einführung der Abgeltungsteuer erhalten Kapitalanleger nur noch einen Pauschbetrag in Höhe von 801 € / 1.602 € (Alleinstehende, zusammenveranlagte Ehegatten), mit dem alle Werbungskosten abgegolten sind. Sind tatsächlich höhere Aufwendungen...weiter