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23.08.2013
Üblicherweise muss der Kläger bei einem Prozess vor dem Finanzgericht bei Klageeinreichung einen „Gebührenvorschuss“ leisten. Auf Grundlage des Mindeststreitwerts hatte ein Kläger bislang 220 € vorab bei Einreichung der Klage an die Gerichtskasse zu...weiter