Datenbank
08.08.2012
Papier- und elektronische Rechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren. Während des gesamten Aufbewahrungszeitraums müssen die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sein. Nachträgliche...weiter
13.11.2013
Die Regelungen zur Erstellung umsatzsteuerlicher Rechnungen wurden im Juni geändert. Die Finanzverwaltung hat diese in einem Erlass ausführlich erläutert.Rechnungserstellung mit dem Hinweis „Gutschrift“:In Fällen, in denen der Leistende mit dem...weiter