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14.11.2008
Eine Person, die eine andere Person pflegt, kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihr durch die Pflege entstehen, einen Pflegepauschbetrag von 924 € beanspruchen. Beteiligen sich mehrere Personen an der Pflege einer Person, ist der...weiter
08.08.2014
Pflegen Sie eine hilflose Person, können Sie entweder die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen oder pauschal einen Pflegepauschbetrag von 924 € pro Jahr geltend machen. Für den Pauschbetrag gelten die Voraussetzungen,...weiter
05.03.2020
Wer eine (nicht nur vorübergehend) hilflose Person pflegt, kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, sofern er keine Einnahmen für die Pflege erhält. Eine weitere...weiter
18.03.2018
Wer eine pflegebedürftige Person pflegt, kann entweder die tatsächlich entstandenen Pflegekosten oder einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.Hinweis: Der...weiter
13.09.2020
Die Bundesregierung hat am 29.07.2020 zwei Gesetze mit steuerlichen Inhalten auf den parlamentarischen Weg gebracht. Zum einen soll mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld erneut angepasst werden.Konkret...weiter
21.05.2017
Krankheitskosten können Sie bei der Ermittlung der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abziehen. Zumindest gilt dies für denjenigen Teil der Aufwendungen, der die Ihnen zumutbare Belastung übersteigt. So die Theorie. Dass es im konkreten...weiter
03.12.2015
Die eigenen Eltern im Alter zu pflegen sollte selbstverständlich sein. Zumindest dann, wenn keine Krankheiten, keine eigenen Gebrechlichkeiten oder andere Einschränkungen dagegen sprechen. Eine berechtigte Frage ist jedoch, ob diese Belastung - denn...weiter