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27.06.2013
Für die steuerliche Berücksichtigung von Kosten der erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums sieht das Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung vor. Sie können, sofern die Ausbildung oder das Studium nicht im Rahmen eines...weiter
18.08.2011
Bislang können die Aufwendungen für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Abitur nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden. Dies wird aus einer gesetzlichen Regelung abgeleitet,...weiter
22.10.2013
Für Kosten eines Erststudium bzw. einer erstmaligen Berufsausbildung gilt seit Dezember 2011 ausdrücklich, dass sie keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind. Diese Neuregelung ist rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.Ein...weiter
20.09.2020
In einem vielbeachteten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass Kosten für eine Erstausbildung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar sind. Eine Ausnahme bilden lediglich Fälle, in denen das...weiter