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02.01.2013
Die Praxisgebühr war eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher...weiter
22.08.2012
Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei Arztbesuchen eine sog. Praxisgebühr entrichten. Diese Zuzahlungen können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ein Abzug ist nur möglich bei Beiträgen zu...weiter