Datenbank
27.01.2011
Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Erlass, wie lange Unterlagen über private Einkünfte oder den sonstigen Privatbereich (z.B. über außergewöhnliche Belastungen) aufzubewahren sind.Eine besondere Aufbewahrungspflicht haben zunächst Personen...weiter