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16.05.2011
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch als Werbungskosten bis zu 1.250 € berücksichtigt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein unbegrenzter Abzug ist dagegen möglich,...weiter
29.04.2015
Sofern Sie als Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, weil Ihr Büro im Betrieb bzw. beim Arbeitgeber zu klein oder zu laut ist, können Sie die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) möglicherweise...weiter