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15.02.2013
Wer zwangsläufig größere Aufwendungen zu tragen hat als die Mehrzahl der Bürger mit gleichem Einkommen und Vermögen, kann u.U. diese Kosten als außergewöhnliche Belastung abziehen. Zwangsläufig sind Kosten dann, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen...weiter