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13.05.2013
Geldanleger, die durch eine betrügerische Kapitalanlagefirma gerade ihr Kapital verloren haben, müssen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in vielen Fällen die Scheingewinne, die ihnen gutgeschrieben wurden bevor die...weiter
27.06.2013
Anleger, die ihr Geld in einem betrügerischen Kapitalanlage-Schneeballsystem angelegt haben, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ggf. auch ihre Scheingewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Voraussetzung ist, dass sie...weiter