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12.10.2011
Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können im Jahr bis zur Höhe von 8.004 € als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies gilt auch für Zahlungen an unterhaltsberechtigte Angehörige...weiter
09.12.2015
Ob Verkaufsaktivitäten im Internet der Umsatzsteuer unterliegen, hängt in erster Linie davon ab, ob der Verkäufer damit unternehmerisch tätig wird. Keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen muss daher fürchten, wer nach einer Kellerentrümpelung lediglich...weiter