Datenbank
16.10.2013
Im Regelfall unterliegen Einnahmen aus Kapitalerträgen dem im Vergleich zum normalen progressiven Steuersatz zumeist günstigeren Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25 %. Etwas anderes gilt, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen...weiter