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29.08.2016
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage geklärt, ob eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten bei einem Gebrauchtwagen zu einem Mangel am Fahrzeug führt. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Juni 2012 bei einer Kfz-Händlerin erworben. Der...weiter