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15.03.2010
Eine Pflicht, Kapitalerträge in die Erklärung aufzunehmen besteht u.a. in folgenden Fällen:Für Kapitalerträge, bei denen ausnahmsweise keine Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, z.B. Kapitalerträge aus Depots ausländischer Banken, Zinsen für als...weiter