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15.01.2009
Vergütungen an Steuerausländer: Die Pflicht des Schuldners bestimmter Vergütungen bei Zahlungen, Abzugsteuer einzubehalten (Quellensteuer), erfährt ab 2009 Modifizierungen: Der Steuerabzug beträgt nun grundsätzlich 15 % der Einnahmen zzgl....weiter
15.12.2008
Die Freibeträge wurden wie folgt festgesetzt für:Ehegatten 500.000 € (bisher 307.000 €)Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.000 € (bisher 205.000 €)andere Enkel 200.000 € (bisher 51.200 €)sonstige Personen der Steuerklasse I...weiter
15.07.2010
Unbeschränkte Steuerpflicht im Inland kann begründet werden durch einen Wohnsitz im Inland oder durch gewöhnlichen Aufenthalt. Ein Wohnsitz setzt das Innehaben einer Wohnung voraus (z.B. als Mieter oder Eigentümer), die dem Steuerzahler ständig zur...weiter