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20.08.2010
Belastende Steuergesetze mit sog. echter Rückwirkung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs¬gerichts in der Regel unzulässig. Echte Rückwirkung bedeutet, dass an einen abgeschlossenen Sachverhalt neue steuerliche Folgen geknüpft werden,...weiter