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19.04.2012
Übernimmt ein Arbeitgeber Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, sind diese vom Arbeitnehmer (Auszubildenden) nicht als Arbeitslohn (geldwerter Vorteil) zu versteuern, wenn die...weiter
15.03.2010
Studiengebühren an Hochschulen können Eltern nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wie der Bundesfinanzhof ausführt, ist der Abzug derartiger Ausbildungskosten mit den allgemeinen Kinderfreibeträgen sowie dem besonderen Abzugsbetrag von 924...weiter
19.04.2012
Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn (geldwerter Vorteil), wenn die Kostenübernahme überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ein derartiger...weiter
15.07.2009
Häufig übernehmen Arbeitgeber für ihre Auszubildenden Studiengebühren, die im Rahmen des an den Berufsakademien angebotenen dualen Systems erhoben werden. Erfolgt dies aufgrund eines zwischen der Berufsakademie und dem Arbeitgeber geschlossenen...weiter
09.05.2018
Besucht ein steuerlich anerkanntes Kind eine Privatschule, können dessen Eltern die Schulgeldzahlungen mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Zentrale Abzugsvoraussetzung ist, dass die Schule zu einem anerkannten...weiter
30.04.2015
Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium seines Arbeitnehmers, verspricht er sich davon in der Regel einen Mehrwert für seinen Betrieb und möchte vom neu erworbenen Know-how seiner Arbeitskraft profitieren. Da...weiter
06.12.2016
Wer für sein Studium oder auch nur für ein Auslandssemester ein Stipendium erhält, der darf sich glücklich schätzen. Doch wie bewertet das Finanzamt diesen „Glücksfall“? Eines vorweg: Die Zahlungen einer Gesellschaft wie etwa des Deutschen...weiter
09.11.2017
Mehr als eine Million Kinder in Deutschland besuchen eine private Schule. Die Gründe hierfür sind äußerst vielfältig: Manche Eltern favorisieren für ihre Kinder alternative Lernformen wie Waldorf oder Montessori, andere möchten den Fokus frühzeitig...weiter
18.01.2015
Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr (steuerlich anerkanntes) Kind in ihrer Einkommensteuererklärung mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben abziehen. Welche Besonderheiten dabei beachtet werden müssen, hat kürzlich das Bayerische...weiter
15.04.2009
Eltern können 30 % des Schulgeldes (höchsten 5.000 €), das sie dafür entrichten, dass ihre Kinder private Schulen besuchen, als Sonderausgaben abziehen. Hierfür ist u.a. Voraussetzung, dass sie für das Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld...weiter
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