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15.12.2008
Umsatzsteuervorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Sie sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs daher bei Einnahmen-Überschussrechnung in dem Kalenderjahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu erfassen, in dem sie entstanden...weiter
15.07.2015
Nach dem sogenannten Abflussprinzip müssen Ausgaben in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: Sie...weiter
21.07.2015
Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen steuerlich im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgaben abziehen,...weiter
20.12.2018
Unternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung können ihre Betriebsausgaben in aller Regel im Kalenderjahr der Zahlung absetzen. Eine Ausnahme von diesem sogenannten Abflussprinzip gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie...weiter
19.03.2019
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) hat in einer aktuellen Verfügung zur steuerlichen Behandlung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die regelmäßig wiederkehrende Ausgaben darstellen, Stellung genommen.Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen...weiter
16.10.2018
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zufließen, sind dem Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zuzurechnen. Diese Regelung gilt bei der...weiter
20.03.2015
Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss seine Ausgaben in dem Kalenderjahr absetzen, in dem er sie geleistet hat. Dieses sogenannte Abflussprinzip sieht für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie zum Beispiel...weiter
12.11.2010
Zur Gewinnverschiebung kommt für Überschussrechner auch in Betracht:• Rechnungen erst kurz vor Jahresende versenden, damit der Kunde erst im neuen Jahr zahlen kann,• Betriebsausgaben noch vor Jahresende zahlen,• wiederkehrende...weiter
14.11.2009
Wiederkehrende Zahlungen, oder Einnahmen die bis zum 10.1. des neuen Jahres geleistet werden, werden noch dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugerechnet (bei Einnahmen-Überschussrechnern und privaten Einkünften, z.B. Vermietung und...weiter
06.02.2014
Würden Sie für 9,79 € eine Klage bis zum Bundesfinanzhof (BFH) führen? In einem kürzlich entschiedenen Fall musste das höchste deutsche Finanzgericht über genau diesen Betrag entscheiden. Ein Steuerberater hatte eine Umsatzsteuererklärung in Höhe von...weiter
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