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07.10.2014
Wollen Sie als Arzt die Praxis eines Kollegen übernehmen, müssen Sie wahrscheinlich eine Menge Geld bezahlen. Der Kaufpreis einer Praxis bemisst sich üblicherweise nicht anhand der Anlagegüter, sondern ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, also im...weiter
04.08.2017
In zwei neuen Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Erwerber von Vertragsarztpraxen nur dann Abschreibungen (AfA) auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar vornehmen dürfen, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und...weiter