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28.03.2012
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden. Bislang hat der Bundesfinanzhof als...weiter