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15.09.2009
Verkauft ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern von ihm hergestellte oder vertriebene Waren zu einem verbilligten Preis, liegt darin grundsätzlich ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil. Darauf ist ein Rabattfreibetrag von 1.080 € im Kalenderjahr anwendbar....weiter