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10.03.2011
Bei einer beruflich oder betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden. Hierfür gibt es zwar keine betragsmäßige Obergrenze, da die Wohnkosten von...weiter
01.05.2015
Zwei Haushalte zu führen ist teuer. Da ist es zumindest ein kleiner Trost, wenn einem das Finanzamt zumindest einen Teil der Einkommensteuer erlässt. Allerdings gab es vor 2014 im Bereich der beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung noch den...weiter