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04.11.2013
Bei Wohnungseigentum wird unterschieden zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum. Zum Sondereigentum gehören z.B. die Tapeten, Türen usw. innerhalb der Eigentumswohnung, während die Gartenanlagen oder die äußere Bausubstanz des...weiter
26.03.2014
Wenn Sie eine nichtabgeschlossene Wohnung vornehmlich an Angehörige vermieten, geht das Finanzamt nicht von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, sondern von einer Liebhaberei aus. So hat auch das Finanzgericht Hamburg (FG) in einem...weiter