Datenbank
15.12.2008
Eine Lieferung in ein Drittland z.B. die Schweiz ist nur steuerfrei, wenn die Ausfuhr durch im Gesetz vorgegebene Belege nachgewiesen wird, die bestimmte Angaben enthalten sollen. Die Finanzverwaltung fordert darüber hinaus bei der Ausfuhr von...weiter