Das Bundeskabinett hat am 14.8.2013 die Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 beschlossen. Am 16.8.2013 hat der Bundesrat der Verordnung einstimmig zugestimmt, sodass sie nun in Kraft tritt. Im Aufbauhilfefonds werden insgesamt 8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Verordnung regelt die Verteilung der Mittel auf die betroffenen Bundesländer. Die Auszahlung der Gelder an die Betroffenen obliegt den Bundesländern. Durch die Verordnung sollen auch die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt werden.
Die Gelder sollen dazu eingesetzt werden, die durch das Hochwasser beschädigte Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden wiederaufzubauen. Geschädigte Bürger und Unternehmen sollen maximal bis zu 80 % der entstandenen Schäden ersetzt werden. Dabei sollen Versicherungsleistungen, die Bürger und Unternehmen erhalten, berücksichtigt werden, um eine Überkompensation zu vermeiden. Gleiches gilt für andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter.