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04.11.2013
Bei Wohnungseigentum wird unterschieden zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum. Zum Sondereigentum gehören z.B. die Tapeten, Türen usw. innerhalb der Eigentumswohnung, während die Gartenanlagen oder die äußere Bausubstanz des...weiter
30.06.2011
Nach der gesetzlichen Regelung verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache...weiter
31.01.2014
Für bauliche Veränderungen einer Wohnungseigentumsanlage müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Wohnungseigentümer zustimmen, deren Rechte an ihrem Sondereigentum durch die beabsichtigte Maßnahme beeinträchtigt werden können.Eine...weiter
20.07.2016
Um zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanzieren zu können, zahlen Wohnungseigentümer regelmäßig Gelder in die Instandhaltungsrückstellung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Im Fall eines Eigentümerwechsels verbleibt...weiter