Datenbank
16.11.2012
Nach Ablauf des Jahres 2012 können Sie in der Regel folgende Unterlagen vernichten:Alle bis einschließlich 2002 geführten Bücher, Jahresabschlüsse einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang, Inventare einschließlich der...weiter
13.12.2010
Elektronische Rechnungsstellung: Die derzeitigen hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer sollen reduziert werden. Zur Umsatzsteuerkontrolle sollen gleichzeitig Möglichkeiten geschaffen werden, auch...weiter
09.08.2012
Das Finanzamt ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten, um für die Besteuerung erforderliche Sachverhalte festzustellen. Auf Grund der...weiter
29.11.2010
Nach Ablauf des Jahres 2010 können Sie in der Regel folgende Unterlagen vernichten:Alle bis einschließlich 2000 geführten Bücher, Jahresabschlüsse einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang, Inventare einschließlich der...weiter
25.12.2014
Seit Mitte 2013 können Finanzämter eine sogenannte Lohnsteuer-Nachschau beim Arbeitgeber durchführen, um Sachverhalte aufzuklären, die eine Lohnsteuerpflicht begründen oder zur Änderung der Lohnsteuer führen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in...weiter
29.11.2011
Nach Ablauf des Jahres 2011 können Sie in der Regel folgende Unterlagen vernichten:Alle bis einschließlich 2001 geführten Bücher, Jahresabschlüsse einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang, Inventare einschließlich der...weiter