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18.12.2013
Eine Ebay-Auktion ist keine Versteigerung im Sinne des deutschen Zivilrechts. Für deren Durchführung sind daher nicht die Regeln für Versteigerungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch maßgeblich, sondern die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay.Der...weiter
10.06.2011
Ein Anbieter stellte am 23.8.2009 eine gebrauchte Digitalkamera nebst Zubehör bei eBay für sieben Tage zur Auktion ein. Am folgenden Tag beendete er das Angebot vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt war ein Bieter mit einem Gebot von 70,00 € der...weiter