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14.08.2008
Ein Arbeitgeber haftet nicht für unterlassenen oder zu geringen Lohnsteuerabzug, wenn ihn daran kein Verschulden trifft. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber auf unklare Verwaltungserlasse berufen hat und der Irrtum entschuldbar...weiter
29.09.2014
Als Arbeitgeber haften Sie für die Lohnsteuer, die Sie vom Gehalt Ihrer Arbeitnehmer einbehalten und abführen müssen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Lohn, der von dritter Seite (z.B. einem anderen Unternehmen) gezahlt wird. Voraussetzung hierfür...weiter
27.11.2015
Ob eine Arbeitskraft im Betrieb als Arbeitnehmer oder als Selbständiger tätig wird, ist von hoher steuerlicher Bedeutung, denn im Fall einer Arbeitnehmertätigkeit muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf den Arbeitslohn...weiter
01.04.2011
Hat ein Arbeitgeber Zweifel über die Lohnsteuer für einen bestimmten Sachverhalt, kann er beim Betriebsstättenfinanzamt eine Anrufungsauskunft einholen. Die Auskunft ist für den Arbeitgeber insoweit bindend, als ihm keine Lohnsteuerhaftung droht,...weiter
29.03.2015
Als Arbeitgeber haften Sie für die Lohnsteuer, die Sie vom Lohn Ihrer Arbeitnehmer einbehalten und abführen müssen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Arbeitslohn, der von dritter Seite (z.B. einem anderen Unternehmen) fließt, sofern diese...weiter
14.08.2009
Ein Arbeitgeber, der Zweifel zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Sachverhaltes hat, kann von dem Finanzamt eine Anrufungsauskunft einholen. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs waren deren Wirkungen begrenzt. Soweit die Auskunft des...weiter
24.07.2014
Als Arbeitgeber haften Sie nicht nur für die Lohnsteuer, die sie selbst einbehalten und abführen müssen - Ihre Haftung erstreckt sich auch auf die Lohnsteuerbeträge, die ein Dritter abführen muss, sofern Ihre Arbeitnehmer gegen diesen einen...weiter
27.02.2018
Durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug können Arbeitgeber schnell in eine Haftungsfalle geraten. Möchten diese dem Risiko entgehen, vom Fiskus später für Lohnsteuerbeträge in Haftung genommen zu werden, können Arbeitgeber vorab eine...weiter