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17.09.2014
Viele Eltern wissen nur zu gut, dass Kinder während der Studienzeit viel Geld kosten können. Weniger bekannt ist, dass Unterhaltsleistungen an den Nachwuchs häufig als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können, sofern die Eltern keinen...weiter
25.08.2017
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht) können bis zu einer Höhe von 8.820 € pro Jahr zuzüglich bestimmter übernommener Basiskranken- und...weiter
07.07.2015
Sofern Sie für Ihr Kind einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, werden außergewöhnliche Belastungen durch den Nachwuchs in der Regel nicht mehr anerkannt. Höchstens bei einer auswärtigen Unterbringung - beispielsweise im Rahmen eines...weiter
14.08.2008
Typische Unterhaltsleistungen (z.B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) an Angehörige können als außergewöhnliche Belastung nur dann abgezogen werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht. Diese ist nur zwischen...weiter
14.01.2015
Wenn Sie ein studierendes Kind haben, werden Sie vermutlich bestätigen können, dass Sie ihm immer wieder finanziell unter die Arme greifen müssen. Diese Ausgaben können Sie - sofern Sie kein Kindergeld mehr bekommen - bis maximal 8.354 € (derzeitiges...weiter
12.05.2020
Ist die Liebe vergangen, können manche Dinge oftmals nur noch gerichtlich geklärt werden. Häufig ist dies zum Beispiel beim nachehelichen Unterhalt der Fall, wenn eine Seite weniger bezahlen als die andere Seite bekommen möchte. Da können schon...weiter
14.10.2018
Ein bereits erlassener, bestandskräftiger Bescheid kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn im Nachhinein neue Tatsachen bekanntwerden, die beim Bescheiderlass noch unbekannt waren. Wenn sich hieraus...weiter
24.09.2016
Viele Eltern wissen aus eigener Erfahrung, dass Kinder während der Studienzeit viel Geld kosten. Weit weniger bekannt ist ihnen meist, dass Unterhaltsleistungen an den Nachwuchs als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, wenn für das Kind kein...weiter
09.03.2015
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner können mit bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der unterhaltene Expartner diesem Abzug zustimmt.Hinweis: Die...weiter
17.06.2013
Grundsätzlich können Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führen, nur dann nachträglich berücksichtigt werden, wenn den Betreffenden bei der Abgabe der Steuererklärung kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, dass er die Angabe versäumt hat....weiter
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